*Wombat*
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| Die Geldanlage des Jahres scheint keine Aktie, kein Hedgefonds und auch kein Optionsschein zu sein -- sondern virtuelles Gold. In einem Artikel (englischsprachig) beschreibt das Internetmagazin GameSpot, dass die amerikanische Firma Advanced Research Systems bei Ebay.com 2005 Verkäufe von World-of-WarCraft-Gold im Wert von zwei Millionen US-Dollar registriert hat. Der aktivste Verkäufer hat im April 23.000 US-Dollar eingenommen. Allerdings war das schon eine Pleite: In den zwei Monaten zuvor hat dieser Händler jeweils 44.000 US-Dollar bekommen. Wenn Sie Ihre Verwandtschaft demnächst wieder damit nervt, dass Online-Rollenspiele verpulverte Zeit seien, haben Sie damit entsprechende Gegenargumente an der Hand. |
Hab ich grade auf
gamestar.de gelesen. Womit man heut alles Geld machen kann - bin am überlegen meinen Account doch noch zu behalten, und mein Taschengeld ein bisschen aufzubessern
Eine andere gängige Möglichkeit ist die LvL 60 Char Zucht, die Preisliste hängt bei e-bay aus:

Scoti17
zu beachten das sowas nach der Blizzard nutzungsbedingung eingentlich verboden ist. Das wurde damals bei D2 eingefürt weil es einfach zuviele verkäufe gab
*Wombat*
Naja, die machen das schon legal. Sie verkaufen nämlich keine Eigentürmer von Blizzard, sondern die dafür benötigte Zeit ;-)
Steht immer extra dran.
SH|McPain
Wombat - Interessante Sache, ich wüsste das gerne GENAUER - vor allem was du bzw. "die" mit "legal" meinen - von wegen "gebrauchte Zeit" etc. ?
Ich hatte/habe nämlich ähnliches vor - die komische Sache ist das ich einmal von der ESA - Entertainment Software Association, einer Teilnehmerin des eBay VeRI-Programms (Verifizierter Rechteinhaber Programm) angeschrieben wurde das das Angebot "vorzeitig" beendet werden musste - obwohl ich defacto nicht gegen irgendwelche Ebay Richtlinien verstossen hätte - wie wenn ich z.B. 18er Software angeboten hätte oder so.
In dem Schreiben stand: "Die ESA - Entertainment Software Association versichert, dass ein angebotenes Produkt oder in Ihrem Angebot enthaltenes Material ihre Urheber-, Markenrechte oder andere Rechte verletzt hat." - mal so ganz lapidar ausgedrückt, und auf eine Anfrage meinerseits per email (wie einem auch in diesem Schreiben angeboten wird) - kam nie eine Antwort
Und das ganze obwohl ich den original Blizzard Disclaimer in meinem Angebot mit eingefügt hatte...
Erinnert mich ein bißchen an HL2 - die haben ein paar Monate später sogar eine Abmahnung bekommen weil sie mit ihren "AGB's" gegen deutsches Recht verstossen haben - und einen Wiederverkauf unmöglich gemacht haben.
Die Sachlage ist zwar nicht ganz die Selbe (Die Software kann man ja schließlich weiterverkaufen) - aber die "Arbeitszeit" die in so einem Charakter steckt, der Kaffee Konsum und die kleinen Augen am nächsten Morgen - gehören DEFINITIV NICHT Blizzard
*Wombat*
Soweit ich weiß steht in den Endnutzungsbedingungen, dass Gegenstände im Spiel Blizzard gehören und man sie nicht zum Verkauf anbieten darf.
Anscheinend gibt es da aber eine Lücke - man behauptet einfach, dass man nicht den eigentlichen Char, bzw das Gold verkauft, sondern nur den Zeitaufwand, den man in den Char gesteckt, bzw den man aufwenden musste um das Gold zusammeln.
Ich eghe davon aus das das ,legal' ist - allein schon, weil es viele solcher Auktionen gibt, und die auch nicht gestrichen wurden.
SH|McPain
Mhhhhhh...
Wäre doch mal nice wenn du so ein juristisch wasserdichtes Ebay "Musterangebot" im Forum posten würdest - zum rauskopieren und einfügen für alle die Interesse haben, denke sowas könnte weg gehen wie warme Semmeln